In einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft gewinnt das Thema „eigenverantwortliche Fürsorge“ immer mehr an Bedeutung. In dem Zusammenhang habe ich die Patientenverfügung bereits vorgestellt. Heute beleuchte ich die rechtlichen Instrumente Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Diese bieten die Möglichkeit, frühzeitig Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass man aufgrund von Krankheit, Unfall oder Altersschwäche nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Alle wichtigen Informationen hält der nachfolgende Artikel für Sie bereit.
Eigenverantwortliche Fürsorge: Warum die Vorsorgevollmacht so wichtig ist
Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, das Ihnen erlaubt, in Ihrem Namen und Interesse Entscheidungen zu treffen und rechtliche Angelegenheiten zu regeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Hierbei ist es wichtig, eine Person des Vertrauens zu wählen, die die eigenen Wünsche und Vorstellungen versteht und respektiert.
Die Vorsorgevollmacht kann sowohl für finanzielle als auch für persönliche Angelegenheiten gelten. Sie ist ein unverzichtbares Instrument, um eigenverantwortliche Fürsorge zu betreiben. Schließlich ermöglicht es, die eigene Selbstbestimmung und Autonomie auch in Situationen zu wahren, in denen Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.
Ohne eine solche Vollmacht könnten wichtige Entscheidungen in fremde Hände geraten, beispielsweise die Auswahl des Pflegeheims oder die Verwaltung von finanziellen Belangen. Ferner besteht die Option, zwei Bevollmächtigte zu bestimmen, die sich gegenseitig kontrollieren und unterstützen. Um Missbrauch vorzubeugen, kann beispielsweise festgehalten werden, dass Ehepartner und Kinder nur gemeinsam über den Verkauf einer Immobilie entscheiden dürfen.
Wann eine ergänzende Betreuungsverfügung notwendig ist
Für die eigenverantwortliche Fürsorge ist eine Vorsorgevollmacht meistens ausreichend. Da es jedoch nicht vollständig auszuschließen ist, dass es in einer Vorsorgevollmacht gelegentlich zu Lücken kommen kann, zum Beispiel aufgrund von Rechtsänderungen, besteht die Möglichkeit, in bestimmten Situationen dennoch ein Betreuer oder eine Betreuerin zu ernennen.
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und keine Vorsorgevollmacht vorliegt, bestimmt das Betreuungsgericht eine Person für diese Aufgaben. Die Betreuungsverfügung bietet Ihnen die Möglichkeit, anzugeben, welche Person vonseiten des Gerichts als Betreuer oder Betreuerin ausgewählt werden soll. Sie können in dieser Verfügung auch festhalten, wer auf keinen Fall als Betreuer oder Betreuerin infrage kommt.
Gesetzliche Betreuer oder Betreuerinnen sind verpflichtet, die geäußerten Wünsche der betreuten Person zu beachten, sofern dies nicht dem Wohl der betroffenen Person widerspricht. Im Gegensatz zu Bevollmächtigten unterliegen Betreuer oder Betreuerinnen einer Prüfung durch das Betreuungsgericht. Das Gericht überprüft, ob die getroffenen Verfügungen im Interesse der betreuten Person liegen.
Eigenverantwortliche Fürsorge – die Bedeutung der rechtzeitigen Planung
Sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Betreuungsverfügung sollten frühzeitig erstellt werden, solange man noch geistig und körperlich in der Lage ist, klare Entscheidungen zu treffen. Hier ist es ratsam, sich juristische Unterstützung zu holen. Schließlich sollen die Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt sein.
Ein plötzlicher Unfall oder eine unerwartete Erkrankung können dazu führen, dass man ohne diese Vorkehrungen in eine Situation gerät, in der fremde Personen oder Institutionen über die eigenen Belange bestimmen müssen. Wer überlässt so etwas schon gerne Fremden?
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Tipps zur Erstellung
Die eigenverantwortliche Fürsorge beinhaltet auch das korrekte Erstellen dieser juristischen Dokumente. Deswegen sollten Sie die nachfolgenden Tipps vorzugsweise berücksichtigen:
1) Ausführliche Beratung: Wie bereits erwähnt, ist es hilfreich, sich für die eigenverantwortliche Fürsorge an einen Notar oder Rechtsanwalt zu wenden. So stellen Sie sicher, dass die Dokumente rechtlich korrekt und den persönlichen Bedürfnissen entsprechend sind.
2) Vertrauensperson wählen: Die Auswahl der Bevollmächtigten oder Betreuer sollte sorgfältig erfolgen. Es sollte jemand sein, dem man uneingeschränktes Vertrauen entgegenbringt und der die eigenen Wünsche respektiert. Es besteht auch die Möglichkeit, mehrere Personen in der Vorsorgevollmacht zu benennen. Beispiel: Sohn Michael ist Arzt und soll Ihre medizinischen Belange regeln. Tochter Lisa ist bei einer Bank und kümmert sich um die finanziellen Angelegenheiten.
3) Deutliche Formulierungen: Die Dokumente sollten präzise und klar formuliert sein, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Das dürfte jedoch der Fall sein, wenn sie einen Notar oder Anwalt mit der Aufgabe betrauen oder sich beraten lassen.
4) Regelmäßige Aktualisierungen: Es ist wichtig, die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um Veränderungen in den persönlichen Umständen oder Beziehungen zu berücksichtigen.
Allgemeines Fazit und wo Sie Vordrucke im Internet finden
Die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind wichtige Instrumente für die eigenverantwortliche Fürsorge. Mit diesen Dokumenten bewahren Sie sich selbst im Falle der eigenen Hilflosigkeit Ihre Selbstbestimmung. Indem Sie frühzeitig Vorkehrungen treffen und klare Anweisungen hinterlassen, können unerwünschte Entwicklungen vermieden und die eigenen Wünsche respektiert werden.
Eine umfassende Beratung und sorgfältige Planung sind der Schlüssel, um diese Instrumente effektiv zu nutzen und sich selbst sowie den eigenen Angehörigen Sicherheit und Gewissheit für die Zukunft zu geben. Das Bundesministerium der Justiz bietet entsprechende Formulare für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen an.
[…] eine umfassende Vorsorge zu treffen, empfiehlt es sich daher, Ihre Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung zu ergänzen. Dadurch können Sie eine Vertrauensperson benennen und legitimieren, die Ihren […]